Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie, Film, visuelle Konzepte und Nutzungsrechte.
Entwurf zur rechtlichen Prüfung. Diese überarbeitete Fassung ist noch nicht zur Verwendung als Vertragsgrundlage freigegeben.
01
Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB) für vereinbarte Leistungen von Thilo Müller Photodesign, Inhaber Thilo Müller, Birkenweg 16, 28816 Stuhr (nachfolgend „Studio“). Erfasst sind je nach Auftrag Fotografie, Film, visuelle Konzepte, Art Direction, Styling, Produktionsplanung und Postproduktion sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Die jeweils geschuldeten Leistungen, Arbeitsergebnisse, Vergütung und Nutzungsrechte werden im Auftrag festgelegt. Arbeitsergebnisse sind die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Fotografien, Filme, Konzepte und sonstigen Ergebnisse.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wurde. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für vorvertragliche Informationen, Gesamtpreisangaben, Mängelrechte und gesetzliche Widerrufsrechte.
1.4 Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Informationspflichten und, soweit anwendbar, Widerrufsrechte. Besteht ein Widerrufsrecht, sind die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular dem Verbraucher gesondert vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung bereitzustellen. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn und ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts setzen die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt weder ein gesondertes Verlangen nach einem vorzeitigen Leistungsbeginn noch eine hierfür erforderliche Zustimmung oder Bestätigung.
1.5 Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website und eine bloße Kontakt- oder Projektanfrage führen noch nicht zu einem Vertragsschluss. Üblicherweise folgen auf die Anfrage und Abstimmung ein individuelles Angebot, dessen Annahme durch den Auftraggeber und eine darauf beruhende Auftragsbestätigung des Studios. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über den Auftrag zustande; abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Diese AGB werden nur bei wirksamer Vereinbarung Vertragsbestandteil; der Auftraggeber erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Gesetzlich erforderliche Abschriften und Vertragsbestätigungen werden in der vorgeschriebenen Form bereitgestellt.
02
Produktionsaufträge
2.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ist eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags zu erwarten, informiert das Studio den Auftraggeber unverzüglich. Änderungen des Leistungsumfangs und zusätzlich zu vergütende Leistungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
2.2 Die Parteien stimmen vor der Produktion ab, wer erforderliche Einwilligungen und sonstige Rechte einholt. Dies betrifft je nach Auftrag insbesondere abgebildete Personen, Objekte, Locations und weitere verwendete Inhalte wie Musik, Schriften oder zugelieferte Medien. Jede Partei ist für die ihr vertraglich übertragenen Aufgaben verantwortlich. Ansprüche wegen einer Verletzung dieser Pflichten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ein eigenes oder mitwirkendes Verschulden der jeweils anderen Partei ist dabei zu berücksichtigen.
2.3 Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers darf das Studio nur aufgrund einer vorherigen Bevollmächtigung eingehen. Art und Umfang der betreffenden Leistungen sowie der Kostenrahmen werden vorab abgestimmt.
2.4 Art und Umfang der Leistungen, die zu liefernden Arbeitsergebnisse und die Lieferform werden für jeden Auftrag individuell vereinbart und im Angebot sowie in der darauf beruhenden Auftragsbestätigung festgehalten. Auswahl, Bearbeitung und Lieferung erfolgen nach diesem vereinbarten Leistungsumfang. Dabei werden insbesondere Dateiformate, gegebenenfalls Auflösung und Filmlänge, Bearbeitungsumfang, vereinbarte Korrekturen und Termine festgelegt. Ob Rohdaten, offene Projektdateien oder weitere Arbeitsstände herauszugeben sind, richtet sich nach dem Auftrag. Die eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach der jeweiligen Vereinbarung und Ziffer 5; für ihren Erwerb gilt Ziffer 3.4.
2.5 Der Auftraggeber wird gebeten, gelieferte Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, richtet sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Mängelrechte und Fristen bleiben unberührt; eine unterbliebene Mitteilung führt nicht automatisch zu deren Ausschluss. Ein vereinbartes Korrekturverfahren schränkt gesetzliche Mängelrechte nicht ein.
2.6 Die Parteien stimmen die für den Auftrag erforderlichen Mitwirkungen und Freigaben ab, etwa Briefing, Zugang zu Locations und Bereitstellung vereinbarter Produkte oder Unterlagen. Erkennt eine Partei, dass eine vereinbarte Mitwirkung oder ein Termin nicht eingehalten werden kann, informiert sie die andere Partei unverzüglich. Auswirkungen auf Ablauf, Termine und zusätzlichen Aufwand werden abgestimmt; Vergütungs- und sonstige Ansprüche richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
03
Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Entsteht ein zusätzlicher Aufwand, der vom vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst ist, informiert das Studio den Auftraggeber und stimmt dessen Vergütung vorab ab, soweit dies möglich ist. Gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
3.2 Nebenkosten werden zusätzlich zum Honorar berechnet, soweit sie im Auftrag vereinbart oder nachträglich freigegeben wurden. Dazu können insbesondere vereinbarte Reise-, Studio-, Model-, Styling- und Fremdleistungskosten gehören.
3.3 Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung, ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Abschlagszahlungen können vereinbart oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden vertragliche Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung einschließlich vereinbarter Nebenkosten eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3.5 Eine Terminänderung, Kündigung oder Aufhebung des Auftrags wird von einem gesetzlichen Widerruf unterschieden. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Bei einem Werkvertrag richten sich die Vergütungsfolgen einer freien Kündigung insbesondere nach § 648 BGB; dabei sind nach Maßgabe des Gesetzes ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen. Diese AGB legen keine pauschalen Storno- oder Ausfallgebühren fest. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
04
Anforderung und Ansicht von Archivbildern
4.1 Zur Ansicht überlassene Bilder dienen der Auswahl und Abstimmung. Umfang und Dauer dieser Überlassung werden im Einzelfall vereinbart.
4.2 Durch die Überlassung zur Ansicht werden keine über den vereinbarten Prüfzweck hinausgehenden Nutzungsrechte eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung erfordert eine entsprechende Vereinbarung, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.
4.3 Eine Nutzung als Layoutvorlage oder in Präsentationen außerhalb des vereinbarten Prüfzwecks ist vorab hinsichtlich Nutzungsumfang und Vergütung abzustimmen.
4.4 Bearbeitungs- und Versandkosten für die Zusammenstellung oder Überlassung von Archivbildern werden berechnet, soweit sie vorab vereinbart wurden.
4.5 Körperlich überlassenes Originalmaterial ist zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Der Umgang mit digitalen Ansichtsdateien nach Abschluss der Auswahl richtet sich nach der Vereinbarung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe, Verlusts oder Beschädigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
05
Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Urheberrechte verbleiben beim jeweiligen Urheber. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen; insbesondere Nutzungsarten, Medien, Gebiet, Dauer und eine etwaige Ausschließlichkeit werden im Auftrag festgelegt. Eine Verwendung für Eigenwerbung des Studios erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung und unter Beachtung von Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechten Dritter.
5.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten und die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nur im vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Umfang gestattet. Die Einbindung beauftragter Dienstleister innerhalb der vereinbarten Nutzung richtet sich nach der jeweiligen Nutzungsvereinbarung.
5.3 Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse, einschließlich Montagen und veränderter Bild- oder Filmausschnitte, sind im Rahmen der eingeräumten Rechte oder gesetzlicher Erlaubnisse zulässig. Darüber hinausgehende Veränderungen sind mit dem Studio abzustimmen.
5.4 Die Urheberbenennung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Die konkrete Form der Benennung wird bei Bedarf vor der Nutzung abgestimmt.
06
Digitale Dateien und Rechteinformationen
6.1 Digitale Dateien dürfen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte und gesetzlicher Erlaubnisse verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden.
6.2 Eine Weitergabe an Dritte oder Bereitstellung in öffentlich oder für Dritte zugänglichen Datenbanken ist nur im vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Umfang gestattet. Vereinbarte Vertraulichkeits- und Schutzpflichten bleiben bestehen.
6.3 Urhebervermerke und elektronische Rechteinformationen dürfen nicht unbefugt entfernt oder verändert werden. Bei der Weitergabe sind vereinbarte Kennzeichnungen und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
07
Haftung und Schadensersatz
7.1 Für die Haftung des Studios gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das gilt insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Die Verantwortung für die beabsichtigte Nutzung der Arbeitsergebnisse und erforderliche Rechteklärungen richtet sich nach den ausdrücklich übernommenen Aufgaben und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Verantwortlichkeiten des Studios werden dadurch nicht ausgeschlossen.
7.3 Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.4 Die Verantwortung und Gefahrtragung bei Versand, Übermittlung und Rückgabe von Arbeitsergebnissen oder Originalmaterial richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksamen individuellen Vereinbarungen.
7.5 Bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Originalmaterials richten sich die Voraussetzungen und die Höhe eines Schadensersatzanspruchs nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen stehen dem Berechtigten die gesetzlichen Ansprüche zu. Voraussetzung und Umfang eines Schadensersatzanspruchs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.7 Auch bei fehlender Urheberbenennung oder unbefugt entfernten Rechteinformationen richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
08
Umsatzsteuer und Künstlersozialabgabe
8.1 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird entsprechend der jeweiligen Preisvereinbarung ausgewiesen und berechnet. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Eine gegebenenfalls anfallende Künstlersozialabgabe richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
09
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
9.2 Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Arbeitsfassung: 30. Oktober 2026